Singener Bonuskarte

Mit der Singener Bonuskarte erhalten Sie verschiedene Vergünstigungen auf unterschiedliche Angebote der Stadt Singen.

  • im Stadtlinienverkehr
  • bei der Volkshochschule Landkreis Konstanz e. V.
  • im Feriensommerprogramm
  • bei den Singener Bädern
  • beim Hegau- und Kunstmuseum
  • in der Städtischen Bibliothek
  • in der Stadthalle
  • in der Jugendmusikschule
  • im Cineplex Singen

Die Karte hat jeweils eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.


Voraussetzungen

Die Singener Bonuskarte können folgende Singener BürgerInnen erhalten:

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige/Jobcenter)
  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag


Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

  • Nachweis Anspruchsberechtigung (z. B. Leistungsbescheid)
  • Personalausweis
  • Lichtbild

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Nutzen der Angebote.


Kontakt

Frau D. Kleinschmidt
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)

E-Mail: rentenstelle@singen.de
Tel.: +49 7731 85-516


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