Benutzung des Stadtarchivs Singen

Kontakt

Stadtarchiv Singen
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen
Tel. +49 (0)7731 85-253

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Öffnungszeiten

Mo - Do 08.30-12.00 Uhr
Mo - Do 14.00-16.00 Uhr
Mi          14.00-17.00 Uhr

So finden Sie uns

Das Archivgut kann zu den Öffnungszeiten des Stadtarchivs im Benutzersaal kostenfrei eingesehen werden, soweit es keinen konservatorischen oder rechtlichen Benutzungsbeschränkungen unterliegt.
 
Die Bauakteneinsicht findet dienstags und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 07731/85-317) zu den üblichen Öffnungszeiten statt. Weitere Informationen zur Bauakteneinsicht finden Sie hier. Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch die ausgefüllte Vollmacht und den Benutzungsantrag Bauakteneinsicht mit.

Voraussetzung für die Archivbenutzung ist das Stellen eines Benutzungsantrages, den Sie hier herunterladen und bereits ausfüllen können. Mit dem Unterzeichnen des ausgefüllten Benutzungsantrags erkennen Sie die Archivsatzung der Stadt Singen an. Diese liegt auch im Benutzersaal für Sie zur Einsicht aus.

Einsichtnahme in Archivgut

Archivgut ist nach Ablauf bestimmter Sperrfristen grundsätzlich frei für die Benutzung:

  • Sachakten können 30 Jahre nach Aktenschluss eingesehen werden
  • Für Akten mit personenbezogenem Inhalt gelten weiter gefasste Sperrfristen (10 Jahre nach Tod / 90 Jahre nach Geburt).

Beide Sperrfristen können mit dem Antrag auf Sperrfristverkürzung von der Archivleitung verkürzt werden. Hierbei müssen ein berechtigtes Interesse sowie das Fehlen anderer, frei zugänglicher Quellen nachgewiesen werden.


Blick in den Benutzersaal

Nutzung von Archivgut für Veröffentlichungen

Im Benutzersaal steht ein Kopiergerät sowie ein Bookeye-Scanner zur Verfügung, unsere Benutzerinnen und Benutzer können aber auch Aufnahmen mit der eigenen Digitalkamera anfertigen. Kopien und Aufnahmen von Archivgut können Sie für den Privatgebrauch verwenden.

Die Nutzung für eine Veröffentlichung, Ausstellung o.ä. muss vorab schriftlich mit einem Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung bei der Archivleitung beantragt werden. Diese prüft dann, ob das Urheberrecht beim Stadtarchiv oder einer dritten Person liegt.

Rechercheanfragen an das Stadtarchiv

Anfragen können auch schriftlich an das Stadtarchiv gestellt werden. Bitte geben Sie dabei möglichst detailliert Ihr Anliegen sowie Kontaktdaten an. Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Auskunft. Diese ist für heimatkundliche und wissenschaftliche Zwecke gebührenfrei.

Bei kommerziellen Anfragen sowie Personenstandsrecherchen erheben wir eine Benutzungsgebühr in Höhe von 26 € pro angefangene halbe Stunde laut Archivsatzung der Stadt Singen.


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