Singener Bonuskarte
Mit der Singener Bonuskarte erhalten Sie verschiedene Vergünstigungen auf unterschiedliche Angebote der Stadt Singen.
- im Stadtlinienverkehr
- bei der Volkshochschule Landkreis Konstanz e. V.
- im Feriensommerprogramm
- bei den Singener Bädern
- beim Hegau- und Kunstmuseum
- in der Städtischen Bibliothek
- in der Stadthalle
- in der Jugendmusikschule
- im Cineplex Singen
Die Karte hat jeweils eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.
Voraussetzungen
Die Singener Bonuskarte können folgende Singener BürgerInnen erhalten:
- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige/Jobcenter)
- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
- Nachweis Anspruchsberechtigung (z. B. Leistungsbescheid)
- Personalausweis
- Lichtbild
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Nutzen der Angebote.
Kontakt
Frau D. Kleinschmidt
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen (Hohentwiel)
E-Mail: rentenstelle@singen.de
Tel.: +49 7731 85-516