Bewertung


Papier oder Digital

Das Stadtarchiv sichtet die Unterlagen der Verwaltung und wählt diejenigen aus, die für die Stadtgeschichte bedeutsam oder auf Grund von Rechtsvorschriften aufzubewahren sind. Hierzu zählen die Personenstandsregister, Gemeinderatsprotokolle und Baurechtsakten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterlagen auf Papier oder digital entstehen, ob sie als Text vorliegen oder als Bild-, Audio- oder Videoaufnahme.


Nur bewertetes Schriftgut wird in die
Archivbestände aufgenommen

Reduktion auf das Wesentliche

Durch Bewertung wird die Masse an angebotenem Schriftgut auf eine aussagekräftige Menge reduziert. Damit sollen nicht nur die typischen Aufgaben der Verwaltung, sondern auch Projekte, die gesellschaftlich umstritten waren oder eine umfangreiche Planungsphase aufweisen, dokumentiert werden.

Daneben bemüht sich das Stadtarchiv durch Übernahme von Privatnachlässen, Vereinsarchiven und Fotosammlungen um eine Dokumentation der Stadtgeschichte aus nichtamtlicher Sicht.

Sämtliche Unterlagen, die durch das Stadtarchiv als archivwürdig bewertet wurden, müssen dauerhaft aufbewahrt werden.


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